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16.12.2011

Lesezeit: etwa 1 Minute

Pressemitteilung: NPD-Unterbezirk Mittelweser klagte sich erfolgreich ein Girokonto ein

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In Zeiten einer hysterischen NPD-Verbotsdebatte lohnt es sich, an ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Stade vom 13. September 2011 zu erinnern. Damals verdonnerten die Verwaltungsrichter die Kreissparkasse Verden dazu, der NPD ein Girokonto nach Maßgabe der allgemeinen Geschäftsbedingungen einzurichten.

 
Das Urteil zeigt, daß der Rechtsstaat trotz aller Anti-Rechts-Propaganda der etablierten Parteien und ihres Medienapparates nicht restlos abgewickelt ist und es noch unabhängige Richter gibt, die für das volkstreue Deutsche Recht sprechen. Auch wenn die Richterbänke des Bundesverfassungsgerichts nach Parteienproporz besetzt sind und ein Parteiverbotsverfahren etwas anderes ist als ein Rechtsstreit um eine Kontoeröffnung, sollte das Urteil des Verdener Verwaltungsgerichts den Eiferern eines NPD-Verbotes bewußt machen, daß die richterliche Unabhängigkeit für sie so manche Überraschung bereit halten kann – so wie schon die Einstellung des ersten NPD-Verbotsverfahrens im Jahr 2003.
 
Im Februar 2009 hatte der NPD - Unterbezirk Mittelweser die Eröffnung eines Girokontos beantragt, was die Kreissparkasse Verden mit Schreiben vom 24.02.2009 ablehnte. Dagegen klagte die NPD am 2. März mit dem Argument, daß die Partei ein Girokonto brauche, um ein geregeltes Parteileben nach den Vorgaben des Parteiengesetzes sicherstellen und so an der Willensbildung des Volkes mitwirken zu können. Der Einwand, die Sparkasse erleide durch die Einrichtung eines NPD-Kontos einen Imageschaden, ließen die Richter nicht gelten und verpflichteten das öffentlich-rechtliche Geldhaus dazu, den Nationaldemokraten ein Girokonto zu eröffnen.
 
Der antideutsche Linksstaat ist eben noch nicht ganz an die Stelle des deutschen Rechtsstaates getreten. Deshalb mag es zwar wegen konstruierter und frei erfundener Verbindungen der NPD zu Terror-Kriminellen ein neues Verbotsverfahren geben, aber ganz bestimmt kein Verbot der sozialen Heimatpartei.
 
Lüneburg, 15.12.2011
 Gerichtsurteil
 
Ricarda Riefling
Pressesprecherin der NPD Niedersachsen
 
Tel. 0173/ 5878432
presse

 

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