16.05.2011
Nachdem einzelne Funktionäre der DVU gegen die Unterzeichnung des Verschmelzungsvertrages von NPD und DVU ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet haben, fand in diesem Rechtsstreit am 10.05.2011 eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht München statt (LG München I, Aktenzeichen 20 O 25065/10).
Aufgrund des bereits am 29.12.2010 von den Parteivorsitzenden Voigt und Faust unterzeichneten Verschmelzungsvertrages wurde im Verhandlungstermin die Hauptsache von den Prozessparteien übereinstimmend für erledigt erklärt. Damit ist eine zunächst am 25.01.2011 vom Landgericht München erlassene einstweilige Verfügung hinfällig geworden.
Ein Vergleichsvorschlag des Gerichts sieht nun vor, dass die Fusionsgegner der DVU ihre Anträge zurücknehmen und beide Parteien auf das Stellen von Kostenanträgen verzichten. Beide Prozessparteien haben bis zum 24.05.2011 Gelegenheit, sich zu diesem gerichtlichen Vergleichsvorschlag zu äußern.
Berlin, den 16. Mai 2011
Frank Schwerdt
Leiter der Rechtsabteilung
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