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weitere Nachrichten
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Freitag, 16. Juli 10 |
- §§ 21, 22 KURhG 07/2010
Aufgrund von jahrelanger Erfahrung sind wir zu der Auffassung gekommen, daß es meist die Medien sind, die jeweils als erste gegen bestimmte politisch unkorrekte Personen oder Verbände vorgehen, und erst danach schalten sich die Behörden ein und ergreifen ihre Maßnahmen. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen die folgenden Verhaltensmaßregeln gegenüber den Medien:
1. Bewahren Sie Ruhe.
2. Lassen Sie sich von Medienvertretern weder durch Freundlichkeiten übertölpeln noch durch Drohungen einschüchtern.
3. Seien Sie sich darüber im Klaren, daß die Presse Ihnen gegenüber nicht fair ist, sondern vor allem auf Sensationshascherei aus ist. Dies gilt besonders für freie Journalisten, die finanziell sehr unter Erfolgszwang stehen.
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Mittwoch, 30. Juni 10 |
Nachdem Horst Köhler das Amt des Bundespräsidenten niedergelegt hat, wählt die Bundesversammlung heute einen Nachfolger.
Die Medien sind voll mit Christian Wulff und Joachim Gauck. Die Systempolitiker überschlagen sich mit ihren Empfehlungen: Entweder den lächelnden Niedersachsen Wulff, der eine Kulturfremde zur Ministerin ernannt hat, oder Gauck, der jahrelang Beauftragter für die Stasiunterlagen war und sich immer wieder als superdemokratischer Gutmensch aufspielt.
Fernab dieser Gestalten gibt es aber einen aufrechten Menschen, der mit Herzblut einen wahren Volkspräsidenten abgeben würde: Frank Rennicke!
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Dienstag, 29. Juni 10 |
- § 90a StGB - 06/2010
Der Unmut mancher Bürger wächst und macht sich in wütenden Äußerungen über den Staat und die Regierung Luft. Dabei gerät man leicht in Gefahr, wegen § 90a StGB (Verunglimpfung des Staates und seiner Organe) bestraft zu werden. Wir geben Ihnen daher im Folgenden einen Überblick über die Urteile, die die Rechtsprechung zu diesem Thema erlassen hat:
Die Rechtsprechung hat es u.a. als strafbar angesehen, – unterlassen Sie daher derartige Äußerungen und Handlungen:
- die Bezeichnung der BRD als "Unrechtsstaat" (BGH, Urteil vom 07.01.1955, Az. 6 StR 185/54, zu finden in BGHSt 7, 110) – 53D55 -,
- die Behauptung, die BRD sei "kein Rechtsstaat", sondern eine "Gesinnungsdiktatur" (LG Bamberg, Beschluß vom 07.08.1996, Az. 5 Ns 108 Js 9081/95) – 53O96 -,
- die Ablehnung der BRD mit der Begründung, hier sei im Gegensatz zum Dritten Reich alles nur schlecht, z.B. bei der Behandlung der Soldaten und Kriegsopfer (BGH, Urteil vom 20.07.1961, Az. 3 StR 21/61, zu finden in NJW 1961, 1932 und BGH, Urteil vom 24.08.1977, Az. 3 StR 229/77),
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Samstag, 19. Juni 10 |
Mit Israel-, Juden- und Holocaust-Themen kann die nationale Opposition immer für öffentliches Aufsehen sorgen. Der Fraktionsvorsitzende der NPD im sächsischen Landtag, Holger Apfel, hatte heute für einen Eklat gesorgt, als er in einer von der NPD beantragten aktuellen Debatte für „Keine Zusammenarbeit mit Schurkenstaaten – sächsisch-israelische Partnerschaft beenden” plädierte.
Siehe: altermedia.info
Nun sollte man den Inhalt von Landtagsreden nicht wissenschaftlich bewerten. In ihnen geht es doch gerade aus nationaler Sicht mehr um Propaganda. Nationale Politiker, die sowieso von den Systemparteien ausgegrenzt werden, sollten eben Parlamente als Bühnen zur Veröffentlichung nationaler Positionen nutzen. Immerhin könnte man mit Nietzsche fragen, warum Apfel Israel einen „Schurkenstaat“ nennt? „Schurke“ klingt ja wie „Verbrecher“.
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Mittwoch, 12. Mai 10 |
Bei der zurückliegenden Landtagswahl in NRW hat sich wieder einmal bewahrheitet, dass die deutsche Rechte im Westen der Republik von ihren potentiellen Wählern nicht als politische Alternative empfunden wird. Sicherlich gibt es für das schlechte Abschneiden von Pro NRW (1,4 Prozent), NPD (0,7 Prozent) und REP (0,3 Prozent) auch externe Gründe – wie die Benachteiligung im Mediensystem, die soziale und auch strafrechtliche Zensur gegenüber rechten Kandidaten. Aber zum Teil sind die Misserfolge auch hausgemacht. Die Pros sollten einsehen, dass sich die von ihnen oftmals in Anspruch genommene „Seriosität“ nicht nur im Binden von Krawatten, in akademischen Graden und möglichst hohem Einkommen ihrer Funktionäre und Kandidaten erschöpfen kann, sondern auch in einem glaubwürdigen Programm.
Wer die Ausländerproblematik von der Systemfrage wegführt und alleine auf Islamisten-Bashing zuspitzt, kann nicht glaubwürdig sein. Hierbei ist nur allzu offensichtlich, dass eine Grundgesetz-Gruppierung wie Pro NRW selbst die „Verfassungs“-Ordnung vertritt, die in ihrem Grundrechtekatalog die „Gleichheit aller Menschen“ vorsieht, vor allem dann, wenn Mehmed und Ali längst die BRD-Staatsbürgerschaft besitzen. Und einen Volksentscheid – etwa gegen Minarettbau – haben die Westalliierten, die eigentlichen Initiatoren des „Grundgesetzes“ auch nicht vorgesehen.
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