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Montag, 26. November 07 |
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Wahlkämpfe sind auch Bürokratie. Es ist ein sehr lästiger Papierkrieg zu führen; von Sitzungsprotokollen bis hin zu den Unterstützungsunterschriften für noch nicht im Landtag vertretene Parteien, die zu sammeln immer eine zeitaufwendige und nervenaufreibende Angelegenheit ist. Und gerade in einem Flächenland darf man sich in manchen Dingen mit jeder einzelnen Gemeinde und jeder kleinen Stadt auseinandersetzen.
Dafür wird man bisweilen dann auch in der Presse belohnt, nämlich mit der Panik des Establishments.
So war es in Sachen der Genehmigungen für Lautsprecherfahrten. Diese wurden bei nicht weniger als 46 – sechsundvierzig – Gebietskörperschaften beantragt. Und das führte letztlich sogar zu Unstimmigkeiten in der blau-gelben Landesregierung.
Das von der FDP geführte Wirtschaftsministerium, das auch für das Straßenwesen zuständig ist, hat mehreren Kommunen auf ihre Anfrage hin mitgeteilt, daß sie diese Form der Propaganda genehmigen müssen. (Berichte hierzu im WESER-KURIER und in der NORDWEST-Zeitung vom 22. November.) Zumindest einigen Kommunen scheint das wenig zu gefallen. Der Ordnungsdezernent des Landkreises Hildesheim, Manfred Hartmann, wird in der Presse zitiert: „Wir wissen nicht, was wir tun sollen.“ Ähnlich äußerte sich der Bürgermeister von Obernkirchen im Landkreis Schaumburg, Oliver Schäfer von der SPD. Klar, daß den Genossen so eine Art direkter Agit-Prop nicht sonderlich gefällt. Sie würden uns ja am liebsten gänzlich mundtot machen, die Genossen. Und wenn sie das nicht schaffen, sondern sogar noch die Verwendung leistungsfähiger Lautsprecherausrüstung genehmigen müssen, sind sie ganz aus dem Häuschen. Dann ist Holland in Not. Oder zumindest ein Teil des Landkreises Schaumburg.
Deshalb wollen – nach dem WESER-Kurier – Innenminister Schünemann und der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz jetzt nach einer „einheitlichen Handhabung“ suchen, um die Propaganda der NPD auf der Straße „einschränken“ zu können.
Was natürlich Wahlbehinderung ist.
Diese Möchtegern-Gutmenschen in ihrem Ausgrenzungswahn vergessen dabei nur eines: Man kann sich gegen so was wehren. Natürlich können sie versuchen, Gesetze oder behördliche Richtlinien zu ändern. Bekanntlich haben die „großen Volksparteien“ es nicht nötig, Lautsprecherwerbung zu betreiben. Sie wollen das noch nicht einmal, weil sie damit in den direkten Kontakt mit dem Bürger, dem Wähler, dem unbekannten und ungeliebten Wesen, kommen könnten. Also könnten sie auf den Gedanken kommen, das generell zu untersagen. Dann würde die Untersagung alle treffen; der berühmte „Gleichbehandlungsgrundsatz“ wäre gewahrt. Die Methode scheint elegant, sie hat aber einen Nachteil. Sie ist so schön durchsichtig. Es ist geradezu eine Steilvorlage für die NPD, dagegen zu klagen, erforderlichenfalls bis hin zu den Verfassungsgerichten. Und damit kann die NPD dann – ein weiteres Mal... – die Behörden oder sogar das Landesparlament blamieren, oder aber die Absicht, auf volkstümliche Weise vorgebrachte Werbung zu unterbinden und damit sowohl kleine Parteien als auch den Bürger selbst mundtot zu machen, wird einmal mehr deutlich.
Es ist schon erstaunlich, welche Wirkung man erzielen kann, indem man einfach nur 46 Briefe losschickt.
Ich nenne so was Energieeffizienz. Von der anderen Seite her könnte man es auch einen Wirkungstreffer nennen. Die Herrschaften sind getroffen. Das legen die Medienberichte eindeutig nahe. Und selbst wenn die konkrete Lautsprecherwerbung der NPD nur ein paar zigtausend Menschen erreichen würde – die Zeitungen erreichen allemal mehr Leute. Das ist gerade in Wahlkampfzeiten ein entscheidender Umstand.
Christian Worch
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 26. November 07 )
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