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Demo in Lüneburg: Versammlungsfreiheit ist was anderes ... Drucken E-Post
Donnerstag, 28. Mai 09
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Lüneburg, 23.05.2009.
Am 11.April wurde eine Protestdemonstration gegen den roten Terror, der sich seit Monaten gegen zwei nationale Geschäfte in Lüneburg richtet, durch politische Kumpanei verhindert. Die Stadt Lüneburg hat ja Übung darin, die Augen vor linksextremer Gewalt und antifaschistischen Anschlägen zu verschließen. Der eine oder andere Lokalpolitiker bestärkt den roten Mob sogar noch darin, indem er ganz offen den politischen Schulterschluß mit dem kriminellen Gesindel, in gemeinsamen Demonstrationen gegen Rechts, übt.

Es war also notwendig, eine weitere Demonstration anzumelden. Die Stadt wollte auch dieses Mal nicht darauf verzichten, sich vom Verwaltungsgericht eine juristische Ohrfeige  auf Kosten des Steuerzahlers abzuholen. Das Verbot wurde schon drei Tage nach seinem Erlaß wieder aufgehoben. Auf eine zweite Ohrfeige verzichtete die Stadt dann zwar, verfügte statt dessen per Auflage, daß unsere Demonstration draußen, am östlichen Stadtrand, stattzufinden habe.

Eine willkürliche, bösartige Entscheidung
, fernab jeglicher angemessener Interessenabwägung, denn eigentlich hätte die Demonstration dort beginnen sollen, wo sich auch eines der von roten Angriffen betroffenen Geschäfte befindet. Nämlich in der Altenbrückertorstraße, nahe der Innenstadt. Eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht scheiterte jedoch, was im Eilverfahren bei Wegstreckenklagen leider noch zu häufig der Fall ist. Für das linksextremistische Bündnis jedoch kein Grund zur Freude, denn auch deren Wegstrecke wurde willkürlich beschnitten und verändert, um eine weiträumige Trennung beider Versammlungen zu erreichen.

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                             Thomas Wulff klärt die Bürger Lüneburgs auf

Willkürlich waren teilweise auch die Auflagen, unter denen unsere Protestdemonstration letztlich stattfinden mußte. Die Begrenzung der Fahnenanzahl auf eine Fahne je 25 Teilnehmer widerspricht der Rechtsprechung durch das Bundesverfassungsgericht, welches eine Fahne auf 10 Teilnehmer zuläßt. Auch die Auflage, daß die Lautsprecheranlage erst ab 100 Teilnehmern benutzt werden darf, ist durch verschiedene Gerichtsbeschlüsse als rechtswidrig erachtet worden. Die Auswahl der Ordner gestaltete sich schwierig, da die Polizei scheinbar nur noch Menschen als Ordner akzeptieren möchte, die seit ihrer Geburt nicht mehr aufgefallen sind.

Insgesamt hatten sich bis 13.30 Uhr ca. 130 regionale Aktivisten beim Behördenzentrum-Ost, ca. 15 Fußminuten vom Bahnhof entfernt, eingefunden. Diese, gegenüber dem 11.April, zahlenmäßig spürbare Teilnehmereinbuße, war erwartet worden. Das ist bei Wiederholungen innerhalb eines kürzeren Zeitraumes leider oftmals der Fall. Zweifellos hat auch die willkürliche Verlegung der Demonstration an den dünn besiedelten Stadtrand dazu beigetragen. Doch auch dieser Umstand dürfte für das linksextremistische Bündnis kaum ein Grund zur Freude gewesen sein, denn dessen Teilnehmerzahl hatte sich im Vergleich zum 11.April sogar halbiert.

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Trotz Behördenwillkür wurde die Protestdemonstration diszipliniert und ordentlich durchgeführt. Immer wieder wurden die Anwohner mit Durchsagen darüber informiert, warum die nationale Opposition an diesem Tag nach Lüneburg gekommen war. Die Durchsagen und Reden beschäftigten sich an diesem Tag nicht alleine mit der örtlichen Behördenwillkür und dem roten Bandenterror gegen nationale Menschen in dieser Stadt. Auch die politische Gesamtlage war an diesem Tag, an dem die etablierten Politbonzen in Berlin das 60-jährige Bestehen ihres Besatzerkonstruktes feierten, einige deutliche Worte des Widerstandes wert. Die Demonstration verlief von Anfang bis Ende störungsfrei, was allerdings zu Lasten der Wahrnehmbarkeit ging. Nur wenige Straßen waren so besiedelt, daß die Wahrnehmung gerade noch als akzeptabel bezeichnet werden konnte. Gegen 16 Uhr wurde die Versammlung nach einer Abschlußkundgebung, auf der Christian Worch und Dieter Riefling sprachen, beendet.

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In der Stadt Lüneburg mögen sich die vermeintlichen "Musterdemokraten" wohl selbstgefällig auf die Schultern klopfen. Mit der vor 60 Jahren postulierten Versammlungs- und Meinungsfreiheit hatte diese neuerliche Willkür jedoch, wieder einmal, nichts zu tun. Offenbar darf sich heutzutage jeder kriminelle Abschaum ungehindert in deutschen Städten zusammenrotten und sich austoben, aber junge Deutsche, die das verfaulte System in Frage stellen und eine deutsche Zukunft fordern, werden hier systematisch unterdrückt.
 
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