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Hartz IV - Erhöhung für Kinder: pünktlich zur Bundestagswahl 2009 – eine Regierung auf Stimmenfang |
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Sonntag, 26. Juli 09 |
Rechtzeitig zur Bundestagswahl 2009: eine Regierung geht auf Stimmenfang! Ob nun Abwrackprämien, Rettungsschirme, Milliarden an die Banken, nun ist propagandistisch die Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes für Kinder dran. Ab dem 1. Juli 2009 ist dieser von 60 auf 70 Prozent des Erwachsenen–Hartz IV-Satzes gestiegen, also von 211,00 auf 251,00 Euro. Ein Erwachsener erhält einen Maximalbetrag in Hohe von 359,00 Euro monatlich.
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| Stimmenfang-Thema zur Bundestagswahl: Hartz IV |
Das Bundesverfassungsgericht soll nach Auffassung des Bundessozialgerichts entscheiden, ob die Begrenzung des Hartz IV-Regelsatzes für Kinder von 60, bzw. jetzt 70 Prozent des Hartz IV-Satzes für Erwachsene verfassungsgemäß ist.
Diese Erhöhung des Kindersatzes im SGB II um 10 Prozent durch das Konjunkturpaket II ist zwar schon ein Eingeständnis des Bundestages, aber dennoch weiterhin verfassungsrechtlich ungeklärt.
Das Bundessozialgericht stellt die Problematik der Ungleichbehandlung des „Grundgesetzlichen Gleichheitssatzes“ in Frage. Warum ein Kind minder Wert sein soll als ein Erwachsener, können unsere Politiker in Berlin nicht begründen.
Auch kommen die 251,00 Euro nicht bei den eigentlichen Empfängern an. Alleinerziehende erhalten die zusätzlichen Kindersätze nicht vollständig und zum Teil gar nicht, da ihre Kinder über „zu viel“ Einkommen verfügen. Damit ist gemeint, daß Eltern, die Kindergeld und Unterhaltsleistungen von einem unterhaltspflichtigen Elternteil erhalten, keinen Anspruch mehr auf Hilfeleistung von der ARGE erwarten können. Genau diese Kinder aber sollten von der Erhöhung eigentlich profitieren.
Alleinstehende mit Kindern sind nun gezwungen, Wohnkindergeld bei den Landkreisen oder Städten zu beantragen. Meistens dauern solche zusätzlichen Berechnungen von Leistungen für Unterkünfte mehr als 3 Monate. Zudem ist der bürokratische Aufwand wieder einmal ungeheuer, und die Situation für Familien wird immer undurchsichtiger.
Zwar versucht die Bundesregierung in diesen Tagen kleine Wahlbonbons wie Büchergeld, Einmal-Wohngeldzuschüsse, auch Renten- und Arbeitslosengeld II-Erhöhungen zu verteilen, nur dürften diese mittlerweile einen bitteren Beigeschmack haben. Wir hoffen, die Wähler wachen noch rechtzeitig auf aus ihrem Zaubertraum, denn nach den Wahlen gibt es die Quittung der Mehrwertsteuererhöhung - und wer weiß, was nicht noch alles mehr!
Ring Nationaler Frauen
Bildquelle: © Klaus-Uwe Gerhardt, PIXELIO
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 26. Juli 09 )
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