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Vienenburg - Gerichtsverhandlung in Sachen Nachrückerrecht Drucken E-Post
Donnerstag, 13. August 09
kallweit2
Das Verwaltungsgericht Braunschweig wird in einer für den 1. Oktober angesetzten
Verhandlung darüber befinden, ob es dem potentiellen Nachrücker der NPD in den Stadtrat Vienenburg, Patrick Kallweit, gewährt werden muss, den durch den Rücktritt Steffen Dittrichs im vergangenen Jahr freigewordenen NPD-Sitz im Rat der Stadt als Nachrücker zu bekleiden.

Mit der Vorladung des Gerichts neigt sich ein nunmehr seit zwölf Monaten laufender Verwaltungsvorgang endlich seinem Ende zu. Während die Stadt Vienenburg erwartungsgemäß einen anderen Standpunkt vertritt, ist der von Kallweit zur Behandlung des Falles beauftragte Rechtsanwalt der Auffassung, dass das wahlbereichsübergreifende Nachnominieren in diesem Fall ohne jede Einschränkung zu vollziehen ist.

Bemerkenswert an dem Streit ist die Tatsache, dass durch den NPD-Ratsherrn in Helmstedt, Friedrich Preuß, nach der Kommunalwahl 2006 ebenfalls vor dem VG Braunschweig ein Urteil erstritten werden konnte, mit dem die Auffassung Kallweits Rechtsvertreters ohne jeden Zweifel an der Zulässigkeit eines wahlbereichsübergreifenden Nachrückens bekräftigt wird. Hinzu kommt die Tatsache, dass nach Bekanntmachung dieses Urteils des Verwaltungsgerichts ein wahlbereichsübergreifendes Nachrücken, seinerzeit durch den NPD-Wahlbewerber Andreas Molau, im Kreistag Wolfenbüttel ebenfalls ohne jede Verhinderungsanstrengung seitens der Kreisverwaltung vollzogen worden ist. Es kam im Anschluss zu weiteren Beispielen bei anderen Parteien und Wählergemeinschaften in Niedersachsen, die nach der Kommunalwahl 2006 mit derselben Situation zu kämpfen hatten.

Der potentielle Nachrücker Patrick Kallweit erklärt hierzu: „Ich bin absolut zuversichtlich, dass das Gericht zu meinen Gunsten entscheiden wird. Von Anfang an hatte der Vorgang des durch den Stadtrat vorerst verhinderten Mandatsüberganges an mich als Nachrücker den Anschein, als wäre man seitens der Stadt Vienenburg ausschließlich daran interessiert gewesen, diesen Prozess möglichst lange vor sich herzuschieben. Ein aberwitziger Schriftwechsel, ausgehend von der Rechtsvertretung der Stadtverwaltung, lässt ebenfalls darauf schließen. Zugestehen müssen wir nun leider, dass der Stadt dieser Teilerfolg zumindest gelungen ist. Schließlich konnte man mich so um die Teilnahme einiger Rats- und Ausschusssitzungen bringen. Wir allerdings sind guter Dinge, dass es für die Stadt bei diesem Etappenziel bleibt und das Gericht am 1. Oktober die Weisung aussprechen wird, dass es im Sinne einer wahrhaften Demokratie sein muss, mich als Ersatzperson für meinen Parteikollegen und Freund Steffen Dittrich zu benennen.“

13. August 2009, NPD Kreisverband Goslar

Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 13. August 09 )
 
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