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Demo Hannover: NPD-Eilantrag teilweise erfolgreich Drucken E-Post
Donnerstag, 10. September 09

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Adolf Dammann
Mit Beschluß vom 09.09.2009 hat die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover dem Eilantrag des Veranstalters der NPD-Wahlkundgebung, die Adolf Dammann am 12.09.2009 in Hannover durchführen möchte, zum Teil stattgegeben.

Insbesondere kassierte das Gericht die folgenden Auflagen:

- die Lautsprecheranlage zu verplomben.

Nach Auffassung des Gerichts gibt es keine Anhaltspunkte dafür, daß der Veranstalter den vorgegebenen Lautstärkepegel von 90 dB(A), gemessen in einem Meter Abstand vom Lautsprecher, nicht einhalten werde. Deshalb sei die Auflage nicht erforderlich.

- daß nur eine Fahne pro 20 Teilnehmer verwendet werden darf.

Diese Auflage verstoße, wie die Kammer bereits in einem anderen Verfahren entschieden habe, gegen Artikel 8 Abs 1 Grundgesetz.

- daß die Versammlungsteilnehmer keine Embleme und Tätowierungen sichtbar tragen dürfen, die in den Augen der breiten Öffentlichkeit den Eindruck hervorrufen können, "Hass" zu bedeuten.

Diese Auflage sei zu unbestimmt. Es sei unklar, was in den Augen der breiten Öffentlichkeit den Eindruck erwecken könnte, "Hass" zu bedeuten und wer mit der "breiten Öffentlichkeit" gemeint sei.

- die Parole "wir sind wieder da" und alle Parolen mit der Wortfolge "…nationaler Widerstand" zu unterlassen.

Hierbei handele es sich um Meinungsäußerungen, die durch Art. 5 Grundgesetz geschützt seien.

Verwaltungsgericht billigt Routenführung der Polizeidirektion

Allerdings billigte das Gericht die Entscheidung der Polizeidirektion (PD), den Antragsteller auf eine Route in der Südstadt zu verweisen und führte weiter aus: “Dies sei zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden und zur Ermöglichung der Durchführung der Veranstaltung erforderlich, weil die NPD-Veranstaltung eines umfassenden polizeilichen Schutzes bedürfe. Der vom Veranstalter geplante Aufzug durch die Innenstadt zöge eine erhebliche Gegenmobilisierung mit der Gefahr schwerer gewaltsamer Auseinandersetzungen und Ausschreitungen mit sich. Die Kammer folgt damit der Einschätzung der PD, daß sowohl auf der angemeldeten Route durch die Innenstadt als auch auf den vom Antragsteller angegebenen Alternativrouten die öffentliche Sicherheit mit den zur Verfügung stehenden 2.300 Einsatzkräften nicht gewährleistet werden könne. Die Route durch die Innenstadt sei zwar attraktiver, die NPD könne sich aber auch auf der Alternativroute öffentlichkeitswirksam präsentieren.

Die PD habe auch in Bezug auf die Gegendemonstrationen ein schlüssiges Gesamtkonzept vorgelegt und dabei die Interessen der NPD ausgewogen berücksichtigt. Die PD habe die beabsichtigte Routenführung der DGB-Veranstaltung erheblich reduziert und mehrere von der Partei Die Linke im Bereich der Aufzugsstrecke der NPD angemeldete Versammlungen untersagt. Die DGB-Versammlung führe zwar durch die Innenstadt; es sei aber nachvollziehbar, daß ein DGB-Aufzug in Bezug auf die erforderlichen Einsatzkräfte nicht mit einer NPD-Demonstration vergleichbar sei.

Die Route der NPD-Demonstration verläuft vom Braunschweiger Platz (Auftaktkundgebung) - Marienstraße - Berliner Allee - Kestnerstraße - Stadtstraße - Bultstraße - Braunschweiger Platz (Abschlußkundgebung).”

Aktenzeichen: 10 B 3462/09 und 10 B 3668/08

Der Veranstalter, Adolf Dammann, der zugleich Landesvorsitzender der NPD-Niedersachsen ist, hat bereits angekündigt, gegen diese Entscheidung Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einzulegen

Es ist nicht hinnehmbar, daß die ursprüngliche Demonstration aus der Innenstadt verbannt wird, während eine Gegendemonstration dort stattfinden kann. Es ist außerdem die Aufgabe der Polizei, die Rechtsbrecher von der ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration fernzuhalten und darf nicht im Ermessen der linken Gewalttäter liegen, wo jemand seine Grundrechte ausüben darf und wo nicht.

 
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