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Bundesverfassungsgericht billigt Sondergesetz |
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Donnerstag, 19. November 09 |
Gesetze gegen bestimmte Meinungen, Gruppen, Rassen sagt man gern dem Dritten Reich nach, doch auch die Bundesrepublik hat - nunmehr höchstrichterlich gebilligt - ein Sonderstrafrecht: das der „Volksverhetzung”. Damit wird ein Grundprinzip des Rechtsstaates, die weltanschauliche Neutralität, und damit der Rechtsstaat selbst preisgegeben: Aus dem Rechtsstaat wird ein doktrinärer Gesinnungsstaat!
Je weiter der letzte heiße Weltenbrand zurückliegt, um so schärfer wird verurteilt, zumindest was bestimmte Auffassungen über die Zeit der 12 Jahre des letzten Jahrhunderts betreffen. Daß damit die Meinungsfreiheit beschnitten wird und mit der Strafverfolgung ein Sonderstrafrecht für Andersdenkende, das doch eigentlich dem Dritten Reich vorgeworfen wird, in der BRD Anwendung findet, wurde nunmehr vom Bundesverfassungsgericht gebilligt.
Die Verbrechen der Roten Armee dürfen gebilligt, geleugnet und verharmlost werden. Ebenso die unter kommunistischer Herrschaft begangenen Verbrechen des Pol Pot-Regimes, dem ebenso Millionen Menschen zum Opfer fielen. Selbstredend dürfen auch innerdeutsche Verbrechen während des Kalten Krieges gebilligt, geleugnet und verharmlost werden. Die Massaker an den Palästinensern, wo Tausende Kinder, Frauen und Greise zum Teil bestialisch umkamen, sowieso. Wer den Völkermord an den Armeniern leugnet oder verharmlost, erntet auch nur ein Kopfschütteln. Auch wer die Greueltaten an den Indianern oder - um aktuell zu bleiben - an der irakischen Bevölkerung verharmlost, riskiert keine mehrjährige Haftstrafe. Wie „bunt” die Tolerierung von Meinungen ist, zeigt sich auch daran, daß jedes Jahr im Februar in Dresden linke Demagogen mit Sprüchen wie „Bomber-Harris, do it again” aufwarten. Gemeint ist, Dresden nochmals in Schutt und Asche zu legen. Jeder darf selbst denken und von der Meinungsfreiheit Gebrauch machen. Das gilt -höchstrichterlich abgesegnet - nun nicht mehr ganz.
Während man heute nicht müde wird, totalitären Regimen, so auch der DDR, den Einsatz von Sondergesetzen vorwirft, die keine Allgemeingültigkeit haben, sondern nur einen bestimmten Zweck verfolgen, hat nun auch die BRD ihre „Ausnahme”. Das Bundesverfassungsgericht billigte den Wortlaut des § 130 (Volksverhetzung) Abs. 4 Strafgesetzbuch. In diesem heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, daß er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.” Daß der gesamte Volksverhetzungsparagraph - der sich lediglich innenpolitisch entfaltet - international auf Kritik stößt, da er neben der Aushebelung der freien Meinungsäußerung auch die Kunst und freie Forschung behindert, stört hierzulande hingegen keinen politisch Verantwortlichen.
Dabei ist es ein gefährliches „Spiel”, das ungezählte BRD-Oppositionelle vor den Richter und nicht selten in das Gefängnis brachte. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde für die Zukunft aber auch eine Tür aufgestoßen, die nicht nur eine weitere Verschärfung des Strafrechts im Zusammenhang mit der Verbreitung von Wort, Schrift und Meinung steht, es kann auch denjenigen auf die Füße fallen, die sich heute noch auf der sicheren Seite glauben, weil sie unreflektiert Standpunkte der gerade immer weiter nach links rückenden BRD-Herrschaft wiedergeben. Offensichtlich zieht man aus der Geschichte eben keine Lehren, erst recht nicht die SPD. Gerade diese war es, die mehrmals verboten wurde, weil sie Standpunkte vertrat und verbreitete, die nicht der regierenden Herrschaft paßte. Das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie” von 1878 - unter dem Begriff „Sozialistengesetze” bekannt - sind nur ein Beispiel. So war es die SPD, die schon mehrfach gegen - einst geltendes - Recht verstieß aber mit ihrem Fortbestehen zeigte, daß sich Meinungen trotz Strafrecht nicht verbieten oder ewig unterdrücken lassen.
NPD-Niederschlesien-Oberlausitz
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